Verbraucherinsolvenz
Wir helfen Ihnen, Sie auf legalem Wege von Ihren Schulden zu befreien und Ihnen so einen geregelten finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.
Zunächst überprüfen wir für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Hierfür stellt der Gesetzgeber gewisse Anforderungen:
Sie können ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wenn Ihre Schulden Ihrem privaten Verbrauch zugeordnet werden können, also privaten Darlehensverträge, Verbindlichkeiten aus Handyverträgen, Ratenkäufe, Unterhaltsverbindlichkeiten, Versicherungsverträge etc. Waren Sie vormals selbständig können Sie ebenfalls ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wenn Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Um Ihnen den Weg in die Verbraucherinsolvenz zu ermöglichen, setzen wir uns mit Ihnen zusammen und führen einen außergerichtlichen Einigungsversuch durch, der zwingende Voraussetzung für die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist. Zunächst stellen wir all Ihre Gläubiger zusammen. Diese werden im Anschluss von uns angeschrieben und um Mitteilung ihrer aktuellen Forderungen gebeten. Sobald alle Forderungen vorliegen, stellen wir den Gläubigern den ausgearbeiteten Schuldenbereinigungsplan zu.
Wenn dieser Plan scheitert, können wir Ihnen eine offizielle Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs ausstellen. Diese Bescheinigung reichen wir dann mit dem Insolvenzantrag für Sie bei dem zuständigen Insolvenzgericht ein. Zuständig ist für Sie jeweils das Gericht Ihres Wohnortes.
Wir betreuen Sie selbstverständlich während des gesamten Insolvenzverfahrens bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensphase kompetent weiter.
Nach Beendigung des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Sie die sog. Restschuldbefreiung erlangen. Das bedeutet, dass Ihnen nach Beendigung des Verfahrens alle Schulden erlassen werden. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang auch die Stellung des zwingend erforderlichen Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung für Sie.
Egal, wie viele Gläubiger Sie haben, wir bieten Ihnen ein Komplettpaket von der Erstberatung über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit der anschließenden Stellung des Insolvenzantrags bis hin zur Vertretung während des Insolvenzverfahrens zu einem moderaten Pauschalhonorar an. Kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot. Ist es Ihnen nicht möglich, unser Honorar auf einmal zu begleichen, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Beantragung eines Beratungshilfescheins.
Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. In der Regel können wir Ihnen innerhalb von wenigen Tagen einen Termin anbieten. Rufen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir eine Lösung!