ERBRECHT
Unsere erbrechtlichen Dienstleistungen auf einen Blick:
- Gestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Nachfolgelösungen im privaten und geschäftlichen Bereich (Unternehmertestamente, Unternehmensnachfolge-Lösungen)
- Beratung bei Erbstreitigkeiten bis hin zum Erbprozess vor Gericht
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen
- (Dauer-) Testamentsvollstreckung und Interimsgeschäftsführung durch erfahrene Nachlassmanager
- Rechtsdurchsetzung und Forderungsbeitreibung für institutionelle Nachlassgläubiger gegenüber vorläufigen Erben, Nachlasspflegern oder gänzlich herrenlosen Nachlässen
Die Kanzlei Jost verfügt über eine ausgezeichnete Expertise, wenn es darum geht, erbrechtliche Lösungen zu finden. Das betrifft sowohl die Gestaltung vor Lösungen vor dem Erbfall (also durch besonders gestaltete Testamente und Erbverträge ggf. unter Einschluss von Pflichtteilsverzichten), als auch die Lösung von Erbstreiten nach dem Tod (etwa durch Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Pflichtteilsrechten oder Erbscheinsverfahren).
Wir stehen allen unseren Mandanten im Erbrecht gleichermaßen zur Verfügung, vom „kleinen“ scheinbar einfach gelagerten Erbfall, über die Sondersituationen Patchwork-Familie oder behinderte Familienmitglieder, bis hin zu Unternehmensnachfolge-Lösungen und internationalen Erbrechtsgestaltungen.
Nachlasszugehörige Unternehmen oder komplexe Privatvermögen durch erbrechtlich bedingte Schwebelagen auf die nächste Generation zu übertragen, etwa wenn der als Nachfolger ins Auge gefasste Abkömmling aus Altersgründen hierzu (noch) nicht in der Lage ist, erfordert mitunter interimsweise Tätigkeit verlässlicher Personen als Testamentsvollstrecker. Wir stellen in solchen Situationen Personen als Testamentsvollstrecker auf Zeit bereit, die auch im Bereich Unternehmensführung erfahren sind. Über solche Anwälte verfügen wir in unserer Kanzlei, denn einige unserer Kollegen sind als Unternehmensinsolvenzverwalter tätig und deswegen versiert in allen Fragen der Unternehmensführung. Darüber hinaus besetzen wir verantwortungsvolle Positionen in unternehmenstragenden oder vermögensverwaltenden Stiftungen oder fungieren interimistisch als Geschäftsführer in unternehmenstragenden Erbengemeinschaften. Kraft unserer langjährigen Erfahrung als Sanierungsmanager in erbrechtlich bedingten Krisensituationen sind wir mit allen rechtlichen Risiken und Gefahren, die sich am Ende eines Rechtslebens stellen können, bestens vertraut.
Da das Erbrecht das gesamte Vermögen einer Person betrifft (vgl. § 1922 BGB) und zugleich jede Sphäre für sich genommen immer komplexer wird, lassen sich optimale testamentarische oder erbvertragliche Nachfolgelösungen heutzutage praktisch nur noch in interdisziplinärer Teamarbeit erbrechtlich, steuerrechtlich oder gesellschaftsrechtlich versierter Spezialisten entwickeln. Am Anfang eines nachfolgerechtlichen Mandates analysieren wir dementsprechend alle in Ihrem Fall bestehenden Chancen und Risiken. Kern des Interesses ist regelmäßig die Sicherstellung des möglichst dauerhaften, bestmöglichen Erhalts Ihres Vermögens als wirtschaftlicher Grundlage für Ihren Lebensabend und die Sicherstellung einer dauerhaft optimalen Versorgung Ihrer Angehörigen. In enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit unseren Kompetenzteams Gesellschaftsrecht und Steuerrecht erarbeiten unsere Erbrechtsanwälte sodann maßgeschneiderte Lösungen, die neben Ihren individuellen Bedürfnissen stets alle relevanten gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, pflichtteilsrechtlichen und nicht zuletzt anfechtungsrechtlichen Aspekte optimal berücksichtigen. Dabei haben wir die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen der Rechtsprechung ebenso permanent im Blick wie die zuweilen unterschiedlichen Praktiken der für Sie zuständigen Finanzverwaltungen – sowohl auf den Gebieten des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, als auch jenen des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Kompetenzteams Erbrecht liegt auf der Forderungsbeitreibung und Rechtsdurchsetzung für institutionelle Nachlassgläubiger gegenüber Erben, Erbschaftsbesitzern, Nachlasspflegern sowie in den zunehmenden Fällen gänzlich „herrenloser“ Nachlässe. Nach dem Tod ihrer Patienten geraten insbesondere Krankenhäuser und Pflegedienstleister zunehmend in die Gefahr empfindlicher Rechts- und Forderungsverluste. Zum einen passiert es immer häufiger, dass sich in den letzten Monaten und erst recht nach dem Tod niemand mehr in der gehörigen Weise um die geschäftlichen Belange des Patienten kümmert mit der Folge, dass beispielsweise Erstattungsansprüche gegen private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen nicht oder nicht in der gehörigen Form geltend gemacht werden, Dauerschuldverhältnisse nicht gekündigt werden oder offene Forderungen entweder gar nicht oder auf debitorische Konten eingezogen bzw. dorthin erfüllt werden.
Parallel werden – auch an sich solvente – Nachlässe öfter als man denkt von vorläufigen Erben oder Angehörigen, die die Erbschaft ausschlagen, systematisch ausgehöhlt bis außer Schulden nichts mehr vorhanden ist. Oftmals geschieht dies sogar planvoll und völlig legal: mittels vom Erblasser angeordneter sogenannter „Schenkungen auf den Todesfall“. Die meisten Gläubiger rufen in solchen Fällen reflexartig die zuständigen Nachlassgerichte um Hilfe – ohne zu wissen, dass Nachlassgerichte erfahrungsgemäß keine guten Sachwalter sind, wenn es um die Durchsetzung und Wahrnehmung von Gläubigerinteressen geht.
Insgesamt bedarf es im Erbrecht eines exklusiven Knowhows, das wir uns über viele Jahre hinweg erarbeitet haben. Stellen Sie uns vor die Herausforderung!